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Kontakt & FAQ

Anschrift

Franz-Jacob-Straße 8 10369 Berlin

Schulleiter

Martin Wagner

Stellvertreterin

Tatjana Inkin

Telefax

030 97609569

Das Sekretariat ist während der Schulzeit täglich von 7.00 Uhr bis 15.00 Uhr geöffnet.

FAQ

Allgemein

Was bedeutet grundständiger Zweig?
Grundständiger Zug bedeutet, dass die Aufnahme ab Klasse 5 erfolgt. Am Johann-Gottfried-Herder-Gymnasium gibt es zwei grundständige Züge, da in jedem Schuljahr zwei 5. Klassen mit bilingualem Profil eröffnet werden.
Wie ist die räumliche Situation und wie groß
sind die einzelnen Klassen?
Das Johann-Gottfried-Herder-Gymnasium verfügt über eine ausreichende Anzahl an Klassen- und Fachräumen. Die räumliche Situation ist aufgrund der gestiegenen Anzahl der Schülerinnen und Schüler insgesamt organisatorisch herausfordernd. In einer Klasse werden in der Regel 32 Kinder und Jugendliche unterrichtet.
Gibt es ausreichend Lehrer für alle Fachbereiche
bzw. wie viele offene Stellen gibt es?
Das Johann-Gottfried-Herder-Gymnasium verfügt über ein fachlich und pädagogisch sehr gut ausgebildetes Kollegium. Durch eine vorausschauende Personalpolitik können offene Lehrerstellen schnell und kompetent nachbesetzt werden.
Stehen die Schulbücher, die an der Schule
verwendet werden, den Kindern auch online zur Verfügung?
Schulbücher stehen teilweise online zur Verfügung, insgesamt nutzt das Johann-Gottfried-Herder-Gymnasium Online-Programme unterschiedlicher Anbieter.

Schulanmeldung

Welchen Notendurchschnitt sollte mein Kind mindestens haben, um sich zu bewerben, wohlwissend, dass auch das nur Werte aus der Vergangenheit sind?
Der für die Aufnahme am Johann-Gottfried-Herder-Gymnasium notwendige Notendurchschnitt ist aufgrund differierender Anmeldezahlen im Voraus nicht zu ermitteln. Unser Gymnasium war in den letzten Jahren stets übernachgefragt, weshalb die Angabe als Zweit- oder Drittwunsch nicht erfolgreich war.
Wie sind die Auswahlkriterien zur Aufnahme 5./7. Klasse?

Die Auswahlkriterien sind für Klasse 5 und 7 unterschiedlich.

 

In Klasse 5 werden die Schulnoten der Fächer Deutsch, Englisch, Mathematik und Sachkunde addiert, die auf dem Zeugnis des 1. Halbjahres der 4. Klasse vergeben werden.
Bei mehr als 60 Anmeldungen mit der Notensumme 4-6 werden diese Kinder zum Aufnahmegespräch eingeladen. In einem standardisierten Verfahren werden bis zu 50 Punkte vergeben. Die Kinder mit den 60 besten Werten können aufgenommen werden.
Gibt es weniger als 60 Anmeldungen mit der Notensumme 4-6, werden diese Kinder ohne Auswahlgespräch aufgenommen und die Kinder mit der Notensumme 7-9 zum Gespräch eingeladen.
Gibt es insgesamt weniger als 60 Anmeldungen, werden alle Kinder ohne Auswahlgespräch aufgenommen.

 

In Klasse 7 werden die Plätze bei Übernachfrage entsprechend der Vorgaben (Paragraph 56 des Schulgesetzes und Paragraph 6 der Sek I-VO Berlin) vergeben, d.h. 60% nach Notendurchschnitt, 10% an Härtefälle und 30% nach Losverfahren.

Weitere Informationen erhalten Sie unter "Schulplatzvergabe ab Jahrgangsstufe 7" sowie ausführlicher in der Broschüre "Wohin nach der Grundschule?"

Schul- und Rechtsträger

Land Berlin, vertreten durch:

Bezirksamt Lichtenberg von Berlin
Bezirksstadträtin Dr. Catrin Gocksch
Bezirksstadträtin für Bildung, Kultur und Sport
10360 Berlin