In der Schulkonferenz als oberstem Gremium der schulischen Selbstverwaltungsind wir mit vier Elternvertretern bzw. -vertreterinnen beteiligt. Die Schulkonferenz beschließt Regelungen für die gesamte Schule wie etwa des Schulprogramm sowie Kriterien und Verfahren für die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern an die Schule. Darüber hinaus werden wichtige Angelegenheiten der Schule diskutiert und auch Empfehlungen für andere Konferenzen der Schule gegeben.